Wirtschaftlichkeitsprinzip
- Wirtschaftlichkeitsprinzip
Wirtschaftlichkeitsprinzip,
ökonomisches Prinzip, wirtschaftliches Prinzip, auf dem
Rationalprinzip beruhender
Grundsatz eines optimalen wirtschaftlichen Handelns, entweder mit gegebenen Mitteln (wirtschaftlichen Gütern,
Produktionsfaktoren) den größtmöglichen Erfolg (
Nutzen, Gewinn) zu erzielen (Maximumprinzip) oder ein vorgegebenes Ziel (z. B. bestimmtes Wohlstandsniveau, bestimmte Gewinnhöhe) mit dem geringstmöglichen
Aufwand (z. B.
Einsatz an Produktionsfaktoren, Geldausgaben) zu erreichen (Minimumprinzip). Bei variablem Mitteleinsatz und variablem Erfolgsziel besteht das Wirtschaftlichkeitsprinzip darin, das
Verhältnis von Erfolg und Mitteleinsatz zu maximieren (Extremumprinzip).
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip fordert vom wirtschaftlichen Handeln die bestmögliche Ausnutzung wirtschaftlicher
Ressourcen und wird sowohl auf gesamtwirtschaftliche als auch auf einzelwirtschaftlichen Fragestellungen der Volks- und
Betriebswirtschaftslehre angewendet. Nach E.
Gutenberg dient das Wirtschaftlichkeitsprinzip zusammen mit dem erwerbswirtschaftlichen und dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip zur
Abgrenzung der Begriffe
Unternehmen und
Betrieb. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip wird dabei als vom
Wirtschaftssystem unabhängiger Bestimmungsfaktor betrachtet. Gefragt wird z. B. nach der optimalen
Kombination der Produktionsfaktoren unter den Gesichtspunkten
Produktivität und
Rentabilität (
Minimalkostenkombination), während beim erwerbswirtschaftlichen Prinzip das Unternehmensziel
Gewinnmaximierung im
Vordergrund steht. Bezogen auf private Haushalte, drückt sich das Wirtschaftlichkeitsprinzip in der Frage nach dem optimalen
Verbrauchsplan, der den maximalen Nutzen stiftet,
aus (
Haushalt).
Universal-Lexikon.
2012.
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Maximalprinzip — ⇡ Wirtschaftlichkeitsprinzip … Lexikon der Economics
Minimalprinzip — ⇡ Wirtschaftlichkeitsprinzip … Lexikon der Economics
ökonomisches Prinzip — ⇡ Wirtschaftlichkeitsprinzip, ⇡ Minimalkostenkombination … Lexikon der Economics
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